Fünf neue Bundesfinanzdirektionen als Mittelbehörden

Trotz ohnehin schon im Übermaß vorhandenen Behördeneinrichtungen will die Bundesregierung fünf neue Bundesfinanzdirektionen als so genannte Mittelbehörden – eine zusätzliche Verwaltungsebene – einrichten. Das Ziel eines entsprechenden Entwurfs sei, die Effektivität der Zollverwaltung zu verbessern, so die Bundesregierung.

Unter anderem ist vorgesehen, diese fünf Bundesfinanzdirektionen als neue Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung neben dem Zollkriminalamt zu etablieren. Damit sollen auch die Bestimmungen über Bezirk und Sitz, Aufgaben und Gliederung sowie Leitung der neuen Bundesfinanzdirektionen und der als reine Landesbehörden noch verbleibenden Oberfinanzdirektionen geändert werden.

Zudem will die Regierung fachliche Weisungsrechte zwischen den Bundesfinanzdirektionen und dem Zollkriminalamt festlegen. Operative Aufgaben sollen von den Mittel- auf die Ortsbehörden der Bundesfinanzverwaltung verlagert werden.

Die Bundesabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Cottbus, Hannover, Hamburg, Karlsruhe, Koblenz, Köln und Nürnberg werden aufgelöst, die dort Beschäftigten sollen mit Wirkung vom 1. Januar 2008 an unmittelbare Beschäftigte des Bundes in den neuen Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sein. (Deutscher Bundestag/ml)