Informationspflichten kosten Wirtschaft 27 Milliarden Euro

Die Kosten für Informationspflichten, die sich für die deutsche Wirtschaft aufgrund staatlicher Vorschriften ergeben, summieren sich auf rund 27 Milliarden Euro. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Anwendung des Standardkosten-Modells mit dem Titel „Bürokratiekosten: Erkennen-Messen-Abbauen„. Leider sind das noch nicht alle Kosten, denn – ebenfalls nach Aussage der Regierung – handelt es sich lediglich um einen Zwischenstand, nachdem die Bürokratiekosten von gerade mal 2100 Informationspflichten berechnet worden sind.

Zum 30. September dieses Jahres sei der Zeitaufwand für mehr als 3200 der rund 7.600 in diesem Jahr zur Messung anstehenden Informationspflichten ermittelt worden, schreibt die Regierung. Das Statistische Bundesamt habe im Januar damit begonnen, den Zeitaufwand für die rund 10.900 festgestellten Informationspflichten der deutschen Wirtschaft zu ermitteln. Dabei habe sich die Behörde bei den bisherigen Messungen auf jene Informationspflichten vor allem aus dem Bundesrecht konzentriert, von denen angenommen wird, dass sie hohe Bürokratiekosten verursachen.

Damit sei aber immerhin gewährleistet, dass bei den mit besonders hohen Kosten verbundenen Informationspflichten bereits frühzeitig Vereinfachungen geprüft und in die Wege geleitet werden könnten. Die Regierung setze sich nach eigenen Angaben dafür ein, auch die Bürokratiekosten auf EU-Ebene zu ermitteln und abzubauen. Ein Aktionsprogramm der EU-Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU sei bereits auf den Weg gebracht worden. Danach solle der für EU-Vorschriften verursachte Verwaltungsaufwand bis zum Jahr 2012 um 25% verringert werden.

Der Nationale Normenkontrollrat, der Gesetze auf deren Bürokratiekosten überprüft, weist in seiner Stellungnahme zum Regierungsbericht darauf hin, dass die 27 Milliarden Euro noch nicht die vollständige Belastung der Wirtschaft widerspiegelten. So werde die Messung des unmittelbar geltenden EU-Rechts erst Mitte 2008 abgeschlossen sein. Darüber hinaus dürften auch in den noch bis Jahresende zu messenden 5500 Informationspflichten „nicht unerhebliche bürokratische Belastungen“ enthalten sein. Zudem seien einige Teile des Bundesrechts, etwa im Bereich der Sozialversicherungsträger, von der Bestandsmessung noch nicht erfasst.

Das angestrebte Ziel der Bundesregierung, unnötige Bürokratiekosten bis 2011 um 25% zu verringern, erfordere Zwischenziele. Der Normenkontrollrat befürwortet in seiner Stellungnahme die Festlegung, bis Ende 2009 etwa die Hälfte des angestrebten Ziels erreichen zu wollen. Im Übrigen enthalte der Bericht noch keinen Fahrplan, wann welche Maßnahmen beschlossen und umgesetzt werden sollen. (Deutscher Bundestag/ml)