Bundeskabinett beschließt zweites Klima-Paket

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das sog. 2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) verabschiedet. Von besonderer Bedeutung für die Wirtschaft sind das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, die Messzugangsverordnung, die Energieeinsparverordnung mit Energieeinsparungsgesetz und die Heizkostenverordnung. Neben dem Klimaschutz sind laut Regierung vor allem die Energiepreise wichtige Gründe für das Paket.

Im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen dürfe die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke kein Tabu sein, mahnte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos bei der Verabschiedung des Pakets. Wenn die Stromversorgung verlässlich, bezahlbar und klimafreundlich sein soll, müsse die Regierung die energiepolitische Sackgasse des Ausstiegs aus der Kernenergie schnell verlassen.

Neben Belastungen enthält das 2. Paket nach Meinung vieler Experten auch eine Menge Chancen für die Wirtschaft, indem es zusätzliche Investitionen initiiert, Aufträge generiert und – z.B. beim Ausbau der Höchstspannungsnetze – Genehmigungsverfahren beschleunigt.

(BMWi/ml)

Die drei wichtigsten Teilpakete

Messzugangsverordnung

Der Stromkunde soll künftig seinen Messstellenbetreiber und seinen Zähler selbst auswählen können. Deshalb sollen intelligente Stromzähler die bisherigen Zähler ersetzen: Ab 2010 müssen dem Kunden im Regelfall Zähler mit Lastganganzeigen angeboten werden. Der Kunde behält die Freiheit zu entscheiden, ob er einen solchen Zähler will oder nicht. Bei Neubauten sollen nach dem Gesetzesbeschluss der Koalition solche Zähler ab 2010 allerdings Standard werden soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Dennoch bleibt Raum für einen Technologiewettbewerb, denn der Kunde kann wählen, wer ihm einen Zähler einbauen soll.

Mit diesen Maßnahmen sollen dem Verbraucher bessere Informationen, mehr Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten geboten werden. Die gesetzlichen Grundlagen hat der Bundestag gerade beschlossen (Gesetz am 6. Juni 2008; die Messzugangsverordnung konkretisiert die gesetzliche Regelung).

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze

Mit dem Energieleitungsausbaugesetz wird dem Leitungsausbau des Energienetzes erheblich mehr Gewicht verliehen. Entsprechende Ausbauvorhaben können vor Ort von den Planungsbehörden nicht mehr in Frage gestellt werden, da die Projekte als energiewirtschaftlich notwendig festgelegt werden. Außerdem wird der Rechtsweg für die vordringlichen Vorhaben auf eine Instanz verkürzt.

Zusätzlich soll der Einsatz von Erdkabeln im Rahmen von vier Pilotprojekten (Wahle in Nieders./Mecklar in Hessen, Ganderkesee in Nieders./St. Hülfe in Nieders., Diele in Nieders./Niederrhein in NRW und Altenfeld in Thür./Redwitz in Bayern) ermöglicht werden. Bei allen Pilotprojekten ist die Verkabelung jedoch nur auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten zulässig.

Mit dem Gesetz werden darüber hinaus gehende Landesregelungen ersetzt. Das vermeide einen Flickenteppich an Länderregelungen, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass im Rahmen der Erdkabel-Pilotprojekte ca. 250 km von 500 km Leitungen zu verkabeln sind. Insgesamt führe das zu Mehrkosten von weniger als einem Euro pro Jahr pro Privathaushalt. Diese Mehrkosten sollen bundesweit auf die Verbraucher umgelegt werden.

Energiewirtschaftsgesetz: Für die Anbindungsleitungen von Offshore-Anlagen wird ein Planfeststellungsverfahren eingeführt. Es ersetzt die bisherigen Einzelgenehmigungen.

Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ): Die nicht geringen Kosten von HGÜ-Ferntransportleitungen dürfen nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums auf die Netzentgelte umgelegt werden, wenn sich eines Tages etwaige Pilotprojekte als „wirtschaftlich vertretbar“ erweisen. Ob und wann es zu solchen HGÜ-Pilotprojekten kommt, werde vor allem von den Ergebnissen der dena-Netzstudie II abhängen, die frühestens Ende 2009 / Anfang 2010 erwartet wird.

Energieeinsparverordnung, EnEG und Heizkostenverordnung (mit BMVBS)

Im Mittelpunkt der Neuregelungen der EnEV stehen laut Bundeswirtschaftsministerium die Anhebung der energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30%, und zwar sowohl bei Neubauten als auch bei wesentlichen Sanierungen im Gebäudebestand. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die Ausweitung einzelner Nachrüstpflichten und die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in bestimmten Gebäuden.

Kern der Änderung bei der Heizkostenverordnung ist die Erhöhung des verbrauchsabhängige Anteils bei der Abrechnung der Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, um die Anreize zu sparsamem Verhalten zu erhöhen. Besonders sparsame Gebäude (Passivhäuser) seien aber zukünftig von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen.