Weg frei für Änderung des Geldwäschegesetzes

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat sich am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für die Verabschiedung des Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetzes in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Fassung ausgesprochen. Das Gesetz setzt zwei EU-Richtlinien um.

Durch die Neufassung soll das Geldwäschegesetz auch für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung tauglich gemacht werden. Von der Änderung sind neben dem Geldwäschegesetz auch das Kreditwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz  betroffen.

Die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinien, so die Union, ziele unter anderem darauf ab, die Anzeigepflicht in Terrorismusfinanzierungsfällen auf alle dem Geldwäschegesetz unterliegenden Unternehmen und Personen auszudehnen. Mit dem Änderungsantrag komme man den in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf geäußerten Vorstellungen des Bundesrates entgegen und sorge so für eine vereinfachte Handhabung.

Kritik an dem Entwurf gab es von der FDP-Fraktion. Die Bekämpfung der Geldwäsche sei zwar ein wichtiges Ziel, von einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinien könne aber keine Rede sein. Die Linksfraktion schloss sich weitgehend den Argumenten der Liberalen an und bewertete die „Übererfüllung“ der Richtlinie als „kritisch“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte fest, dass an der Umsetzung der Richtlinien kein Weg vorbei geführt habe.

(Deutscher Bundestag/ml)