Europäische Privatgesellschaft spart Gründungskosten

Die Europäische Kommission hat gestern – nach jahrelangen Diskussionen – endlich einen Vorschlag für das Statut einer Europäischen Privatgesellschaft (SPE) vorgestellt. Diese neue Gesellschaftsform soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern, mit geringeren Kosten als bisher in der gesamten EU tätig zu werden.

Bisher müssen KMU, die in der EU grenzüberschreitend tätig sein wollen, in jedem der anvisierten Mitgliedsstaaten eine Tochtergesellschaft mit einer in diesem Land gültigen Gesellschaftsform gründen. Das bedeutet einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Hinzu kommen Reibungsverluste innerhalb des Unternehmens durch Mehrfachverwaltungsarbeiten und die Erfüllung unterschiedlicher Vorschriften.

Die SPE würde es mittelständischen Unternehmern ermöglichen, ihr Unternehmen europaweit – einschließlich des eigenen Landes – mit nur einer Gesellschaftsform und damit erheblich geringerem Aufwand zu betreiben. Entsprechend positiv reagierte die Wirtschaft auf den Schritt der EU-Kommission.

So zeigte sich der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erleichtert. Eine im Auftrag des Verbands durchgeführte Studie hat ergeben, dass derzeit beim Aufbau von Service- und Vertriebstöchtern in fünf verschiedenen EU-Staaten Gründungskosten in Höhe von ca. 45.000 Euro und laufende Beratungskosten jährlich in Höhe von 16.500 Euro anfallen. Sowohl die einmaligen Gründungskosten als auch die jährlichen Beratungskosten würden sich um rund 80% reduzieren, wenn die Tochterunternehmen nach dem einheitlichen Muster der EPG aufgebaut werden könnten. Der VDMA fordert deshalb vom Ministerrat und Europäischen Parlament, die Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission schnell zum Abschluss zu bringen.

Vor allem müsse die EPG aber – wie von der Kommission vorgeschlagen – auf einheitlichen europäischen Regeln beruhen und nicht wie die schon exisitierende Societas Europaea (SE) 27 unterschiedliche nationale Varianten erhalten, warnt der Verband.

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen R. Thumann freute sich, damit werde das Projekt einer schlanken europäischen Rechtsform, wie sie der BDI schon lange favorisiere, endlich wahr. „Brüssel geht mit dem Statut der Europäischen Privatgesellschaft einen großen Schritt auf den industriellen Mittelstand zu“, sagte Thumann weiter. Auch er betonte: „Damit die neue Rechtsform europaweit genutzt werden kann, sollte möglichst viel einheitlich geregelt werden. Auf Verweise ins nationale Recht, wie etwa bei der SE, muss verzichtet werden.“ Er erwartet, dass interessierte Unternehmen die neue Rechtsform bereits 2010 nutzen können.

(EU/VDME/BDI/ml)