GmbH-Reform mit Wermutstropfen

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte die gestrige Zustimmung des  Rechtsausschusses des Bundestages zur GmbH-Reform. Vorausgesetzt, der Bundestag stimmt zu, stehe Gründern mit dieser Gesellschaftsform ab Herbst ein unkomplizierter Einstieg zur Verfügung, lobte der DIHK. Allerdings gehe die Entbürokratisierung der GmbH-Gründung nicht so weit, wie erwartet.

Die GmbH-Reform bringe insgesamt viele Vorteile, freut sich der DIHK. Sie erleichtere die Gründung, beschleunige das Verfahren und stärke zugleich den Gläubigerschutz. Personen, die bereits wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs oder ähnlicher Straftaten verurteilt wurden, werden in Zukunft fünf Jahre von der Geschäftsführung einer GmbH ausgeschlossen.

Auch die Erreichbarkeit der GmbH werde verbessert lobt der Verband: Die inländische Geschäftsanschrift müsse im Handelsregister eingetragen werden und online abrufbar sein. Gibt es keinen Geschäftsführer, sind die Gesellschafter Zustellungsempfänger. Schlagen alle Zustellungsversuche fehl, könne der Weg der öffentlichen Zustellung genommen werden.

Was der DIHK jedoch kritisiert: Das von der Bundesregierung im Kabinettsbeschluss angekündigte Musterset zur unkomplizierten Gründung von kleinen GmbHs bis zu drei Gesellschaftern wurde vom Rechtsausschuss verworfen. Statt einer Mustersatzung, die gerade bei Ein-Personen-Gründungen zu Erleichterungen geführt hätte, werde jetzt ein notarielles Gründungsprotokoll verlangt. Dabei sei das Inhaltlich nichts anderes, als die ursprünglich geplante Mustersatzung. Das notarielle Verfahren koste nur mehr und sei unnötig bürokratisch.

(DIHK/ml)