Weniger Lizenzpflichten für Agraraußenhandel

Die EU-Kommission will den größten Teil der Lizenzverpflichtungen für Ein- und Ausfuhren im Agrarsektor beseitigen. Mit der Straffung dieser Vorschriften wird ein weiterer Schritt bei der Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unternommen. Das Ziel sind einfache und klare Bestimmungen, die den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft und die nationalen Behörden erheblich verringern.

Die Zahl der Erzeugnisse, für die eine Lizenz vorgeschrieben ist, wird insgesamt erheblich verringert. Während derzeit für etwa 500 Erzeugnisse eine Lizenzverpflichtung bei der Einfuhr besteht, wird dies ab 1. Juli (für Wein ab 1. August) nur noch bei 65 Erzeugnissen der Fall sein. Bei der Ausfuhr müssen nur noch 43 Erzeugnisse von einer Lizenz begleitet sein.

Gegenüber den rund 1650 unter die einheitliche Gemeinsame Marktordnung (GMO) fallenden Zolltarifpositionen nehmen sich diese Zahlen zwar bescheiden aus, die Kommission erwartet aber, dass diese Änderungen eine Verringerung des Verwaltungsaufwands um erheblich mehr als 25% bewirken.

Im Getreidesektor wird die Zahl von Erzeugnissen, für die eine Einfuhrlizenz erforderlich ist, von 133 auf 21 verringert. Ausfuhrlizenzen müssen noch für 9 statt der ursprünglich 133 Getreideerzeugnisse vorgelegt werden. Dank der Weinreform, die es den Händlern ermöglicht, sämtliche unter die neue Verordnung über die GMO für Wein fallenden Erzeugnisse ohne Lizenz einzuführen, ist im Weinsektor ab 1. August für keine (statt derzeit 100) Erzeugnisse mehr eine Einfuhrlizenz erforderlich. Auch für die zum vollen Zollsatz erfolgenden Einfuhren im Rindfleisch- und im Milchsektor wird die Lizenzpflicht vollständig abgeschafft.

(EU-Kommission/ml)