Berufsqualifikationen von EU-Ausländern neu geregelt

Die Bundesregierung will die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung mit einem Gesetzentwurf an Vorgaben der EU anpassen. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie gilt für alle Bürger eines Mitgliedstaates, die als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte einen reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land ausüben wollen. Das hat Konsequenzen für das deutsche Gewerberecht, soweit um Berufe geht, die einen Sachkunde- oder Befähigungsnachweis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen.

Die Bundesregierung beabsichtigt, die jeweiligen Spezialvorschriften, in denen Qualifikationsanforderungen festgelegt sind, entsprechend anzupassen. Wer als EU-Ausländer vorübergehend entsprechende Tätigkeiten in Deutschland ausüben will, soll das in Zukunft bei den zuständigen Behörden melden müssen. Da üblicherweise Sachkunde- oder Befähigungsnachweise bei Tätigkeiten verlangt werden, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, sollen die Meldepflicht vor allem für Tätigkeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial gelten. Vorgesehen sind für diese Fälle Qualifikationsnachprüfungen.

(Deutscher Bundestag/ml)