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Rauchverbot teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute drei Beschwerden von je einem Kneipenwirt aus Berlin und Tübingen und einem Diskothekenbetreiber aus Heilbronn stattgegeben, die gegen das Rauchverbot in kleinen Kneipen und Diskotheken geklagt hatten. Die Richter erklärten Teile der Rauchverbote der Länder Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig und bestimmten, dass das Urteil bundesweit gelte. Nun müssen bis Ende 2009 die Rauchverbote aller Bundesländer neu geregelt werden.

Vorläufige Interpretationen des Urteils gehen davon aus, dass diese Neufassung auch darin bestehen könne, ein bundesweit einheitliches, striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen zu beschließen, denn der Verstoß gegen die Verfassung bestehe nicht im Rauchverbot als solchem, sondern in der uneinheitlichen Regelung sowohl zwischen den Ländern als auch zwischen den unterschiedlichen Gaststättenkategorien.

Klar ist: Bis zur Neuregelung gilt eine Übergangsregelung, die besagt, dass in Einraumgaststätten geraucht werden darf, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Der Gastraum misst weniger als 75 Quadratmeter (Einraumgaststätte),
  • Gäste unter 18 Jahren werden nicht bewirtet,
  • es werden keine zubereiteten Speisen angeboten,
  • das Lokal ist als Raucherlokal gekennzeichnet.

In Diskotheken darf in abgetrennten Räumen ohne Tanzfläche vorläufig wieder geraucht werden, wenn Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten.

Mit dem Urteil wollen die Richter den Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen jedoch keineswegs schwächen. Es gehe lediglich darum, die teils massiven Nachteile für kleine Wirte durch die Unterschiede zwischen den Gesetzen der einzelnen Bundesländern aufzuheben. Im Fall des Diskothekenbesitzers ging es den Richtern darum, das generelle Rauchverbot für diese Branche abzumildern und damit dem der Wirte größerer Gaststätten anzugleichen.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und die betroffenen Industrie- und Handelskammern (IHK) werteten das Urteil als Zeichen wirtschaftlicher Vernunft.

Auch der Tourismusbeauftragte Ernst Hinsken vom Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Seiner Auffassung nach befinden sich die Länder, die für größere Gastwirtschaften die Möglichkeit eingeräumt haben, extra Raucherzimmer einzurichten, auf dem richtigen Weg. Nun müsse auch für die kleinen Gaststätten ein Weg gefunden werden, damit sie die rauchenden Gäste weiterhin bedienen können, mahnte Hinsken. Ansonsten stünden viele vor dem wirtschaftlichen Aus.

(ml)

Die Zusammenfassung des Urteils ist eine vorläufige und in einzelnen Punkten eventuell noch unvollständig. Der genaue Wortlaut des Urteils wurde der Redaktion noch nicht mitgeteilt. Sobald der Urteilstext oder eine ausführlichere Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, werden wir über weitere Details informieren.