Vergaberecht soll mittelstandsfreundlicher werden

Die Bundesregierung will das Vergaberecht transparenter und mittelstandfreundlicher gestalten. Zu diesem Zweck legte sie Mitte letzter Woche einen Gesetzentwurf vor, mit dem vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert werden soll. Überflüssige Vorschriften sollen entfallen und Verfahren erleichtert werden. So soll die so genannte Mittelstandsklausel des GWB dadurch verstärkt werden, dass nur in Ausnahmefällen von einer Vergabe nach Losen abgewichen werden kann.

Mittelständische Unternehmen beklagen vor allem, dass immer häufiger eine Bündelung von Nachfragemacht und die Zusammenfassung teilbarer Leistungen stattfindet. Das soll mit der Gesetzesänderung besser werden. Gerade bei der öffentlichen Auftragsvergabe müsse im Interesse der mittelständisch strukturierten Wirtschaft darauf geachtet werden, dass die Nachteile des Mittelstandes bei der Vergabe großer Aufträge mit Volumen, die die Kapazitäten mittelständischer Unternehmen überfordern, ausgeglichen werden, mahnt die Regierung in diesem Zusammenhang.

In der Neufassung heißt es deshalb, dass Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Für die Ausführung des Auftrags sollen zusätzliche Anforderungen an die Auftragnehmer gestellt werden können, die vor allem soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, soweit diese im sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Auftrags stehen und sich auch aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder darüber hinausgehende Anforderungen dürften an die Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz so vorgesehen ist.

Eine aus Wirtschaftssicht kritische Passage im Gesetzentwurf bestimmt, dass die öffentlichen Auftraggeber den Unternehmen für die Zeit der Auftragserfüllung Bedingungen stellen können, die aus Unternehmenssicht nicht durch den Markt zu rechtfertigen sind. Beispielsweise könnte verlangt werden – so die Regierung – dass der Auftragnehmer für den konkreten Auftrag Auszubildende oder Langzeitarbeitslose beschäftigt.

(Deutscher Bundestag/ml)