Aufsichtsräte staatlicher Banken zu wenig kompetent

Aufsichtsräte öffentlich-rechtlicher Banken in Deutschland verfügen im Vergleich zu ihren Kollegen im Privatsektor über weniger Finanzmarkt- und Bankerfahrung. Oft fehlt ihnen dadurch die Kompetenz, ihre Kontrollfunktion effektiv auszufüllen. Das geht aus 400 Lebensläufen von Aufsichtsratsmitgliedern in den 29 größten deutschen Banken hervor. Ausgewertet wurden diese im Rahmen eines aktuellen Forschungsprojekts der TU Dresden. Das wissenschaftliche Fazit bestätigt den von vielen privaten und mittelständischen Unternehmern schon lange gehegten Verdacht.

Moderne Finanzmärkte sind komplex und jede Kontrollfunktion von Bankaufsichtsräten wird illusorisch, wenn die Mitglieder keine hinreichende Finanzkompetenz besitzen, mahnen die beiden maßgeblichen Autoren des Forschungsprojekts, Harald Hau und Marcel Thum in ihrem Fazit. Hau ist Wissenschaftler am INSEAD in Fontainebleau, und Thum Leiter der ifo-Niederlassung Dresden.

Ihre Studie zeigt, dass die Finanzkompetenz besonders in den Aufsichtsräten der untersuchten staatlichen Landesbanken und öffentlichen Förderbanken nur schwach ausgeprägt ist. Die besonders hohen Verluste dieser Banken im internationalen Finanzgeschäft sind nach Meinung der Autoren auch aus dem Fehlen effektiver Managementkontrolle erklärbar. Forderung nach zusätzlicher Bankenreglementierung erscheinen Hau und Thum weitgehend irrelevant, solange die bestehenden Aufsichtsratsstrukturen einer hinreichenden Kontrollkompetenz entbehren.

„Die aktuelle Bankenkrise verdeutlicht den politischen Handlungsbedarf bei der Reform der Aufsichtsratsstrukturen“, betonen Hau und Thum. Andernfalls laufen die öffentlich-rechtlichen Banken Gefahr, zu einer fortdauernden Hypothek für den Steuerzahler zu werden.

Hau und Thum werteten Lebensläufe von mehr als 400 Aufsichtsratsmitgliedern in den 29 größten deutschen Banken aus. Um die Kontrollkompetenz der Arbeitgebervertreter in den Aufsichtsräten zu messen, wurden 14 Kriterien zur einschlägigen Ausbildung, zur Finanzmarkterfahrung und zur Managementerfahrung von 426 Aufsichtsräten erfasst. Bei allen 14 Kriterien weisen die Aufsichtsräte der privaten Banken ein deutlich höheres Kompetenzniveau auf als die Aufsichtsratsvertreter bei öffentlichen Banken. So hat in privaten Banken mehr als ein Drittel der Aufsichtsräte Erfahrungen im Finanzmarkt gesammelt; bei den öffentlich rechtlichen Banken sind dies weniger als 10%. Während ungefähr ein Drittel der Aufsichtsräte in privaten Banken über Erfahrungen im Top-Management verfügt, waren bei den öffentlich-rechtlichen Banken nur 11,4% im Top Management.

Der Artikel mit dem ausführlichen Fazit der beiden Autoren steht als kostenloser Download zur Verfügung.

(iwd/ifo/ml)