Insolvenzschutz für Langzeitkonten ausgedehnt

Flexible Arbeitszeiten in Verbindung mit einem so genannten Langzeitarbeitskonto sollen wieder ein Stück attraktiver werden. In Langzeitarbeitskonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen und für spätere Freistellungen verwenden. So können zum Beispiel Wertguthaben auf die Rentenversicherung Bund übertragen werden, um früher in die normale Altersrente gehen zu können. Gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers waren diese Wertguthaben bisher jedoch nicht geschützt. Hier plant die Bundesregierung eine Änderung.

Bereits im September legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vor, der einen Insolvenzschutz für diese Wertguthaben vorsah. Nun besserte die Regierung noch einmal nach.

Künftig sollen Wertguthaben, die Arbeitnehmer in einem Langzeitarbeitskonto ansparen, bereits gegen Insolvenz geschützt sein, wenn diese die Höhe des einfachen monatlichen Bezugsrahmens erreicht haben. Damit wurde der schon bestehende Gesetzentwurf vom September zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen nochmals in einem entscheidenden Punkt verbessert. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, diesen Insolvenzschutz erst ab der dreifachen Höhe des monatlichen Bezugsrahmens gelten zu lassen. Gestrichen wurde darüber hinaus die Regelung, wonach der Schutz erst gilt, wenn der vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, 27 Kalendermonate nach der ersten Gutschrift übersteigt. Einen solchen Ausgleichszeitraum hält der neue Entwurf für entbehrlich.

2012 soll nach dem Willen der Regierung eine erste Evaluierung der neuen Regelungen stattfinden, um zu ermitteln, wie sich das Gesetz bis dahin in der Praxis bewährt hat.

(Deutscher Bundestag/ml)