Online-Erbschaftsteuerrechner hilft beim Steuercheck

Am 12. Dezember soll das Gesetz zur Erbschaftsteuerreform in einer Sondersitzung des Bundesrats verabschiedet werden. Betriebe, die kurz vor der Schenkung stehen, müssen nun entscheiden, ob es günstiger ist, die Schenkung noch vor dem 31.12.2008 vorzunehmen, oder auf das Inkrafttreten des neuen Rechts zu warten. Auch für Betriebe, die seit dem 01.01.2007 vererbt wurden, ist ein solcher Check interessant. Sie können sich nämlich rückwirkend noch für das neue Gesetz entscheiden, sollte das für sie günstiger sein. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt für diesen Zweck im Internet einen kostenlosen Erbschaftsteuerrechner zur Verfügung.

Mit der Eingabe von einigen wenigen Daten kann sich jeder Betrieb einen Überblick über seine voraussichtliche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer verschaffen und die Steuerdifferenz zwischen altem und neuem Recht ermitteln.

Das alte Recht ist dabei in der Regel für die Betriebe interessant, die in Kürze liquidiert oder veräußert werden sollen. Wer hingegen vorhat, den Betrieb über einen längeren Zeitraum fortzuführen, profitiert von den künftigen Verschonungsregeln des neuen Gesetzes. Durch die Kombination aus 85-prozentigem Bewertungsabschlag vom Betriebsvermögen, neuem betrieblichem Abzugsbetrag und deutlich erhöhten persönlichen Freibeträgen können Handwerksbetriebe weitgehend erbschaftsteuerfrei übergeben werden (an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Mio. Euro und an Kinder bis zu einem Betriebsvermögens 2,8 Mio. Euro).

(ZDH/ml)