Steuerbefreiung und degressive Abschreibung geplant

Schon länger bekannt ist die Absicht der Bundesregierung, Neuwagen bis zu zwei Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien, um die Automobilbranche anzukurbeln. Ob die Maßnahme ihren Zweck erreichen wird, ist höchst umstritten. Im dazu vorliegenden Gesetzentwurf ist aber auch eine zweijährige Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehen – eine bisher noch wenig beachtete weitere Initiative zur Stärkung der Wirtschaft.

Für Personenkraftwagen, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 gekauft wurden beziehungsweise noch gekauft werden, soll keine Kraftfahrzeugsteuer erhoben werden – dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung vor, der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam vorgelegt wurde.

Mit der Befreiung von der Kfz-Steuer solle die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung dieser Steuer auf Basis des Kohlendioxidausstoßes aufgelöst werden. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und die Euro-6-Norm erfüllen, soll sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre vom Tag der Erstzulassung an verlängern. Die Kfz-Steuerbefreiung soll aber auf jeden Fall am 31. Dezember 2010 enden, heißt es im Entwurf.

Die Maßnahme begleite den Strukturwandel in der Automobilindustrie und wirke zugleich dem Trend entgegen, dass Altfahrzeuge heute im Schnitt zwei Jahre länger gefahren würden als noch 1990, lautet die Begründung der Regierungskoalition.

Außerdem will die Koalition die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder einführen. Um die Investitionstätigkeit zu beleben, sollen ab 2009 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit höchstens 25% für zwei Jahre abgeschrieben werden können. Die degressive Abschreibung fördere die schnellere Refinanzierung. Ihre Bedeutung sei in der Finanzkrise noch gewachsen, weil andere Finanzierungsquellen schwieriger zu erschließen seien, lautet die Begründung für die Maßnahme.

Zusätzlich zur degressiven Abschreibung sollen die Investitionsabzugsbeträge erhöht und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert werden. Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten soll ausgeweitet werden. Der Steuerbonus werde vom nächsten Jahr an auf 20% von 6000 Euro verdoppelt.

(Deutscher Bundestag/ml)