Drittes Mittelstands-Entlastungsgesetz tritt in Kraft

Am Mittwoch, den 25.3.2009, tritt das Mitte letzten Jahres beschlossene dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III) in Kraft. Das MEG III enthält insgesamt 23 Einzelmaßnahmen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen.

Dazu zählt eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbstständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet und der Wirtschaft in diesem Jahr rund 24 Millionen Euro Bürokratiekosten ersparen soll. Daneben wird ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Millionen Euro umgesetzt. Dazu zählt z. B. die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung, was den betroffenen Unternehmen in rund 100.000 Einzelfällen bürokratische Aufwendungen erspart.

Mit dem Gesetz ist in 2009 insgesamt eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Millionen Euro für die Unternehmen und mindestens 8,6 Millionen Euro für die Verwaltung vorgesehen. Insgesamt – so hofft die Regierung – werden die mittlerweile drei Mittelstands-Entlastungsgesetze zusammen die Wirtschaft um rund 850 Millionen Euro entlasten.

Eine endgültige Fassung des MEG III steht online zur Verfügung.

(BMWi/ml)