Elektronischer Entgeltnachweis entlastet Wirtschaft

Durch einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat ist Ende vergangener Woche der Weg für die Einführung des „Elektronischen Entgeltnachweises“ (ELENA) frei geworden. ELENA soll eine Lücke zwischen den in den Unternehmen elektronisch gespeicherten Daten und der elektronischen Weiterverarbeitung in den Behörden schließen. Diese Lücke in der elektronischen Bearbeitungskette wird bisher durch die Pflicht der Arbeitgeber erzwungen, Entgeltnachweise auf Papier auszustellen.

Das Gesetz ersetzt die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Ausstellung von Papierbescheinigungen durch die Pflicht, am erheblich einfacheren elektronischen Verfahren ELENA teilzunehmen. Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Anwendung des elektronischen Verfahrens auf sechs Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Schrittweise sollen bis Anfang 2015 alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch hinzukommen.

Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg erhofft, der Wirtschaft durch die mit ELENA verbundene Vereinfachung Kosten in Höhe von 85 Millionen Euro im Jahr zu ersparen. Der Branchenverband BITKOM rechnet mit 5 Millionen Euro Einsparung pro Belegart und mehreren Hundert Millionen Euro Entlastung pro Jahr insgesamt.

ELENA verleiht auch der Einführung qualifizierter Signaturkarten für die Online-Legitimierung einen kräftigen Impuls. Diese Signaturkarten erlauben dem Besitzer, sich im Internet auszuweisen und auf elektronischem Wege rechtssicher zu unterschreiben. Davon profitiert vor allem der elektronische Handel.

(BMWi/BITKOM/ml)