Geldanlagen ab Juli bis 50.000 Euro abgesichert

Die Finanzkrise hat bei privaten Bankkunden, aber auch im Mittelstand das Vertrauen in die Banken erschüttert. Nun will die Bundesregierung gegensteuern. Ein „Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes“ soll die Einlagensicherungssysteme der Banken verbessern. Wird der Entwurf Gesetz, steigt die Mindestdeckung für Einlagen ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro.

Ab dem 31. Dezember 2010 soll die Mindestdeckung laut Entwurf sogar auf 100.000 Euro angehoben werden. Auch die Auszahlungsfrist soll nach dem Willen der Regierung auf höchstens 30 Tage verkürzt und die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers in Höhe von 10 Prozent gestrichen werden.

Mit der Änderung will die Bundesregierung nach eigener Aussage Konsequenzen aus der aktuellen Finanzmarktkrise und den bisherigen Erfahrungen mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ziehen. Außerdem sollen im Rahmen der Änderung Rechtsänderungen der EU berücksichtigt werden. „Die Änderungen dienen der Stärkung des Vertrauens in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen und insbesondere in die Leistungsfähigkeit der Entschädigungseinrichtungen“, heißt es in dem Entwurf. Leistungsstarke Entschädigungseinrichtungen seien ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland.

Dem dient auch die Verkürzung der Auszahlungsfristen: Von Bankenschließungen betroffene Anleger sollen ihr Geld erheblich schneller zurückerhalten. Die Auszahlungsfristen bei der Einlagensicherung sollen auf 20 Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) verkürzt werden. Dafür muss der Anleger in Zukunft seinen Anspruch jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Entschädigungsfalls vorgelegt haben. Die Frist von 20 Arbeitstagen könne – so der Entwurf – bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände und nach Zustimmung durch die BaFin auf maximal 30 Arbeitstage verlängert werden. Die Geldinstitute müssten den Entschädigungseinrichtungen innerhalb von einer Woche die erforderlichen Daten zur Berechnung der Entschädigungsansprüche liefern, wird in dem Gesetzentwurf verlangt.

(Deutscher Bundestag/ml)