Unfallkosten steuerlich wieder absetzbar

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008, mit dem die eingeschränkte Entfernungspauschale gekippt wurde, muss die Regierung nun eine verfassungskonforme Version finden. Bis dahin wollen die Fraktionen von Union und SPD das alte Gesetz wieder in Kraft setzen. Das geht aus einem „Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale“ hervor. Damit erlangen aber noch weitere alte Bestimmungen neue Geltung, darunter die steuerliche Absetzbarkeit von Unfallkosten.

Die Unfallkosten können im Falle einer Verabschiedung des Entwurfs wieder als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten. Zusätzlich werden auch Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erneut abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten.

Mit der Neuregelung werde der Rechtszustand von 2006 wiederhergestellt, schreiben die Fraktionen von Union und SPD im Entwurf. Sie weisen aber auch darauf hin, dass mit der vorläufigen Rückkehr zur alten Gesetzeslage eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft nicht ausgeschlossen werde.

(Deutscher Bundestag/ml)