EU-weite Regelungen bei Verlagerung des Firmensitzes

Eine grenzüberschreitende Verlagerung des Firmensitzes innerhalb der Europäischen Union soll nach dem Willen der Bundesregierung einheitlich geregelt werden. Ein entsprechender Richtlinienentwurf der EU-Kommission werde – auch vor dem Hintergrund ähnlicher Forderungen des Europaparlaments – in absehbarer Zeit vorliegen. So steht es in einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.Das „Cartesio“-Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Dezember vorigen Jahres habe erneut deutlich gemacht – so die Bundesregierung – dass die grenzüberschreitende Verlegung des Registersitzes einheitlicher Regelungen in allen Mitgliedstaaten der EU bedürfe. Nicht aufeinander abgestimmte einzelstaatliche Regelungen seien nicht sinnvoll. Dagegen habe sich die Verlagerung des Verwaltungssitzes, soweit sie den Wegzug der Gesellschaft betreffe, auch künftig nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten zu richten.

(Deutscher Bundestag/ml)