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DGB interpretiert Arbeitslosenstatistik falsch

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) widerspricht einer Behauptung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), dass über ein Viertel aller neuen Arbeitslosen aus der Erwerbstätigkeit direkt in Hartz IV lande, weil diese in der kurzen Zeit ihrer Beschäftigung keine ausreichenden Versicherungsansprüche aufbauen konnten. Die BA wirft dem DGB eine fehlerhafte Auslegung der Statistik vor. Man weise seitens des Bundesamts in den monatlichen Statistiken nicht ohne Grund die Zugänge in die Arbeitslosigkeit sogenannten Rechtskreisen und Zugangsgründen zu.Laut BA werden in den Statistiken des Bundesamts die Zugänge aus Erwerbstätigkeit in folgende Kategorien unterschieden:

  • Beschäftigung am sogenannten ersten Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung),
  • Beschäftigung am zweiten Arbeitsmarkt (Arbeitsgelegenheiten und ABM),
  • Selbstständigkeit sowie
  • Wehr- und Zivildienst.

Nun sei es richtig, dass zum Großteil derzeit keine ausreichenden Versicherungsansprüche für ALG I aufgebaut werden könnten. In diesen Fällen erfolge tatsächlich direkt ein Übergang in die Grundsicherung nach SGB II (Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung für Arbeitsuchende), also ALG II (Arbeitslosengeld II, eine Sozialleistung, die lediglich die Grundsicherung gewährleistet).

Fakt sei aber: In den ersten vier Monaten 2009 gab es insgesamt 1,585 Millionen Zugänge aus Erwerbstätigkeit in Arbeitslosigkeit, davon 1,098 Millionen aus Beschäftigungen am ersten Arbeitsmarkt. Im Rechtskreis des SGB II waren es 443.000 Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Erwerbstätigkeit – jene Zahl, die der DGB seiner Behauptung zugrunde lege. Davon kamen aber nur 231.000 Menschen aus Beschäftigungsverhältnissen am ersten Arbeitsmarkt, in dem Versicherungsansprüche erworben werden können. 212.000 Neuzugänge kamen aus Beschäftigungen am zweiten Arbeitsmarkt, aus Selbstständigkeit oder aus dem Wehr- und Zivildienst, in denen keine Versicherungsansprüche aufgebaut werden können.

Darüber hinaus kann laut BA eine nicht geringe Zahl jener Arbeitnehmer, die sich aus einer Beschäftigung mit Anspruch auf Arbeitslosengeld arbeitslos meldet, mit diesem Arbeitslosengeld den Bedarf der Familie nicht decken. Sie erhalten dann zusätzlich Arbeitslosengeld II und werden von den Jobcentern betreut. Folglich werden diese Zugänge in Arbeitslosigkeit ebenfalls im Rechtskreis des SGB II ausgewiesen. Schätzungen zufolge erhöht sich die Zahl an „Aufstockern von Arbeitslosengeld“ monatlich um rund 20.000 Personen. In den ersten vier Monaten wären dies allein 80.000 Zugänge aus Erwerbstätigkeit in die Grundsicherung.

Berücksichtigt man diese Fakten, liegt die Zahl der neuen Arbeitslosen, die wegen offenbar nicht ausreichender Vorversicherungszeiten direkt in die Grundsicherung übergehen, bei nur noch 150.000. Dies aber entspricht, gemessen an allen Zugängen aus Erwerbstätigkeit, lediglich 11 %.

(BA/ml)