Eine Arbeitsstunde kostet 5,8 Prozent mehr

Im ersten Quartal 2009 erhielten die Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im gesamten Dienstleistungsbereich kalenderbereinigt 5,8 % mehr für eine geleistete Arbeitsstunde als im ersten Quartal 2008. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist das der höchste Anstieg seit 1997. Im Vergleich zum Vorquartal stiegen die Arbeitskosten saison- und kalenderbereinigt um 1,7 %. Eine Ursache für diese Entwicklung des Index liegt darin, dass in der Berechnung den Arbeitskosten des Arbeitgebers die geleisteten Stunden der Beschäftigten gegenübergestellt werden.Im ersten Quartal 2009 hat sich nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitnehmer im Vergleich zum Vorjahresquartal um 3,4 % reduziert. Besonders ausgeprägt war dieser Rückgang der geleisteten Stunden im Verarbeitenden Gewerbe mit -10,6 %. Durch die sinkende Produktion kam es zu einem Abbau von Überstunden auf Arbeitszeitkonten, einer Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit sowie zu Kurzarbeit. Alles das führte zu einer Verteuerung des Produktionsfaktors Arbeit im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden und der erzielten Produktion. Folglich stiegen im Verarbeitenden Gewerbe die Arbeitskosten je Stunde gegenüber dem Vorjahresquartal um 11,2 % und die Lohnstückkosten um 24,9 %.

Europaweit liegen Veränderungsraten der Arbeitskosten in der Privatwirtschaft erst für das vierte Quartal 2008 und auch nur für 24 der 27 Mitgliedstaaten der EU27 vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit im Vergleich zum vierten Quartal 2007 kalenderbereinigt um 4,8 %. Die niedrigsten Veränderungsraten gab es im vierten Quartal 2008 in Malta (+0,4 %), Frankreich (+2,3 %) und Schweden (+2,9 %). Danach folgten Irland mit 3,0 % Steigerung, Dänemark mit 3,3 % und Spanien mit 3,6 %. Die höchsten Zunahmen der Arbeitskosten verzeichneten Griechenland und Rumänien mit einem Plus von 22,4 % beziehungsweise 21,5 %. Die hier genannten Steigerungen der Arbeitskosten von Staaten außerhalb der Eurozone (EZ16) wurden in der jeweiligen Landeswährung gemessen und sind daher nicht währungsbereinigt. (Statistisches Bundesamt/ml)