Einlagen jetzt bis 50.000 Euro geschützt

Wenn Sparer und Anleger in Deutschland ihr Geld in einem Kreditinstitut arbeiten lassen, genießt dieses Geld durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) Schutz, sollte das betreffende Kreditinstitut Pleite gehen. Klingt gut, ist aber nur die halbe Wahrheit, denn der Schutz gilt nur für eine begrenzte Einlagesumme. Bisher lag das Maximum bei 20.000 Euro. Zudem galt ein sogenannter Selbstbehalt von 10 %. Ab dem 1. Juli 2009 gilt für geschützte Kundeneinlagen ein Maximum von 50.000 Euro. Der Selbstbehalt entfällt ganz. In der Praxis reicht der Schutz bei vielen Banken allerdings längst über diese gesetzlich vorgeschriebene Grenze hinaus.Fast alle Kreditinstitute sichern nach Angaben des Bankenverbands Kundengelder über freiwillige Sicherungseinrichtungen ab. Für private Banken in Deutschland ist das der 1976 geschaffene Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Der privat organisierte, von den angeschlossenen Banken freiwillig getragene Einlagensicherungsfonds schützt Guthaben einschließlich Zinsen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Höhe von 30 % des sogenannten maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das heißt: Selbst bei kleinsten Banken mit einem haftenden Eigenkapital von 5 Millionen Euro sind die Guthaben jedes Anlegers bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro vollständig geschützt. In der Regel ist der gesicherte Betrag aber erheblich höher, weil die meisten Banken ein wesentlich höheres haftendes Eigenkapital haben.

Der Schutz gilt für alle „Nichtbankeneinlagen” – also Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Stellen – und schließt neben Sicht-, Termin- und Spareinlagen auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgenommen sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen – also auch Zertifikate einer Bank.

Aber auch diese Absicherung ist keineswegs absolut. Im Fall eines Zusammenbruchs des Bankensystems (oder großer Teile davon) aufgrund einer allgemeinen Wirtschaftskrise – solche Szenarien wurden während der gegenwärtigen Krise als Super-GAU unter Fachleuten durchaus schon diskutiert – können auch dieser Einlagensicherungsfonds oder ähnliche Einrichtungen natürlich nicht die gesamten Einlagen aller Kunden aller angeschlossenen Banken schützen. Dieser Aspekt ist – so theoretisch ein solcher Gesamtzusammenbruch auch klingen mag – dann ins Kalkül zu ziehen, wenn es um sehr langfristige Anlagen geht oder Kapital absolut sicher angelegt werden soll.

Übrigens: Ob eine Bank am Einlagensicherungsfonds mitwirkt und bis zu welcher Grenze die Guthaben geschützt sind, kann über ein Mailformular auf den Internetseiten des Bankenverbandes abgefragt werden.

(Bankenverbands/ml)