Wettbewerbswidrige Bevorzugung für Holz

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Zwangsabgabe der Hersteller von Beton- und Ziegelbaustoffen an den Holzabsatzfonds eine „unzulässige Sonderabgabe“ ist. Mit dieser Entscheidung habe das höchste deutsche Gericht nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau (DgfM) die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zwischen den Baustoffen wiederhergestellt. Das Gericht stellte laut DgfM außerdem fest, dass die Holzwirtschaft weder im internationalen Wettbewerb noch im Wettbewerb mit anderen Baustoffen spezifischen Nachteilen ausgesetzt ist.

Der Holzabsatzfonds hat laut Verband mit großem Mitteleinsatz Marketing für den Baustoff Holz betrieben und ist dabei in den letzten Jahren auch zu vergleichenden Darstellungen der am Markt etablierten Baustoffe übergegangen. Allein im vergangenen Jahr setzte der Fonds rund 15,9 Millionen Euro für Marketingmaßnahmen ein. Das aber sei nur durch die Erhebung der Zwangsabgabe möglich gewesen – so der DgfM.

Der Verband hofft, dass die Entscheidung, welcher Baustoff in der jeweiligen Situation am besten geeignet ist, in Zukunft nicht wieder durch eine einseitige politische Förderung beeinflusst, sondern alleine vom Bauherrn getroffen werde.

(ots/ml)