Finanzministerium blockiert Bundesfinanzhof-Urteile

Der Bundesfinanzhof trifft häufig Steuerzahler-freundliche Urteile. Das passt dem Bundesfinanzminister so gar nicht, und da ihm über seine Finanzverwaltung mehrere Wege offenstehen, die Anwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofs über den entschiedenen Fall hinaus zu verbieten, passiert dies häufiger als viele Steuerzahler glauben. Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag wollte deshalb von der Regierung im Rahmen einer Anfrage kürzlich wissen, wie oft das in dieser Legislaturperiode bereits der Fall war. Die Zulässigkeit der Nichtanwendung von Urteilen ist nämlich verfassungsrechtlich durchaus umstritten.Die Antwort der Bundesregierung: Das Bundesfinanzministerium habe seit Beginn dieser Legislaturperiode in 20 Fällen eine Anweisung erlassen, ein Urteil des Bundesfinanzhofes über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Bundesregierung begründete das damit, dass in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Urteile nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger binde. Viele Rechtsexperten bestreiten das in den Fällen, in denen vergleichbare Umstände häufig oder als Regelfall auftreten.

(Deutscher Bundestag/ml)

Tipp: Wer wissen will, ob und wann ein Urteil gefällt worden ist, das ihn potenziell betreffen könnte, findet im Internetportal BFHUrteile.de eine ausgezeichnet und sehr übersichtliche Liste aller Urteile des Bundesfinanzhofs mit Links zu den Urteilstexten.