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Hermesdeckungen für EU- und OECD-Länder erlaubt

Deutsche Exporteure können kurzfristige Forderungen gegenüber ihren Kunden in EU- und OECD-Ländern wieder mit staatlichen Exportkreditgarantien (sogenannten Hermesdeckungen) absichern. Einer entsprechenden, von der Bundesregierung beantragten Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission am Mittwoch zugestimmt. Diese Deckungsmöglichkeiten sind bis Ende 2010 befristet. Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg begrüßte die Zustimmung der Kommission.Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise hätten gerade mittelständische deutsche Exporteure bei Exporten in bestimmte Staaten Schwierigkeiten, die notwendigen privaten Deckungen sicherzustellen, erläuterte zu Guttenberg die aktuelle Situation. Wo kein ausreichendes Angebot privater Kreditversicherer bestehe, könnten durch die Zustimmung der EU nun aber wieder staatliche Hermesdeckungen beansprucht werden. Zu Guttenberg verwies aber auch darauf, dass man weiterhin bei jedem Antrag nach den üblichen Kriterien prüfen werde, ob der ausländische Kunde über eine ausreichende Bonität verfügt.

Bislang wurden Absicherungen für Exportkredite mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer als „marktfähig“ eingestuft und waren damit grundsätzlich privaten Exportkreditversicherern vorbehalten. Jedoch beklagte die Exportwirtschaft in den vergangenen Monaten zunehmend, dass Versicherungsschutz auf dem privaten Markt in diesem Segment nicht mehr im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehe. In Deutschland können Exporteure das bestehende System der Exportkreditgarantien des Bundes nun auch für die Absicherung ihrer kurzfristigen Geschäfte mit Abnehmern in EU- und OECD-Staaten nutzen.

(BMWi/ml)