[caption id="attachment_31313" align="alignleft" width="100" caption="Podcast anhören: Bild anklicken"][/caption] Systemadministratoren sind in vielen Firmen (fast) allmächtig, haben sie doch direkten Zugriff auf alle Daten, auch die E-Mails der Mitarbeiter und sogar der Geschäftsleitung. Da ist die Verlockung zum Missbrauch – und sei es nur aus Neugierde – groß. Entsprechend hart sind die arbeitsrechtlichen Sanktionen, wenn in der Firma ein solcher Blick in fremde E-Mails ohne Erlaubnis des Arbeitgebers erfolgt. Wir interviewten die Arbeitsrechtlerin Dr. Katharina Freytag vom Deutschen Anwaltverein zu einem aktuellen Fall, der mit einer fristlosen Entlassung endete.
Audio-Podcast: Einblick in E-Mails für Systemadministratoren tabu
Der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 08.Juli 2009 (Az.: 11 Sa 54/09) zugrundeliegende Verstoß eines Systemadministrators ist beileibe kein Einzelfall. Deshalb stellte das Münchner Gericht ausdrücklich klar: Wenn ein Systemadministrator in einer Firma sich unerlaubt fremde E-Mails anschaut, ausdruckt und weitergibt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
(ml)