Managementgehälter: Aktionärsschützer fordern Abstimmung über Vergütung

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat die Vorstände und Aufsichtsräte von vier großen deutschen Unternehmen aufgefordert, auf der kommenden Hauptversammlung Aktionäre über ihre Vergütungssysteme entscheiden zu lassen. Entsprechende schriftliche Aufforderungen zu diesem „Advisory Vote“ (konsultativer Beschluss) sind ThyssenKrupp, Siemens, Infineon und Wincor Nixdorf zugegangen. Die Auswahl fiel auf diese vier Unternehmen, weil sie im neuen Jahr als erste ihre Hauptversammlungen durchführen werden.International sind Advisory Votes durchaus üblich. Seit Juni können Aktionärshauptversammlungen nach dem „Gesetz über die Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ (VorstAG) solche Beschlüsse auch in Deutschland fassen. Ein gesetzlicher Zwang besteht allerdings nicht.

„Wir fordern alle Unternehmen auf, ein positives Signal an ihre Anteilseigner zu senden und einen Beschlussvorschlag für die HV zu erarbeiten“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Sollte sich zeigen, dass die Unternehmen das Angebot nicht nutzen, werde man das entsprechende Stimmenquorum anstreben, um den Punkt selbstständig auf die Tagesordnung zu setzen, droht die Schutzvereinigung.

(DSW/ml)