Handwerk: Kurzarbeitergeld nur um sechs Monate verlängern

Der Plan des Bundesarbeitsministeriums, die Ende dieses Jahres auslaufende Kurzarbeitergeldregelung ab Januar 2010 um 18 Monate zu verlängern, stößt in vielen Bereichen der Wirtschaft auf Kritik. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt die Verlängerung in diesem Umfang ab. Der Zentralverband befürchtet, dass die Unternehmen dies als Signal für eine Dauersubventionierung missverstehen könnten Besser sei es, eine notwendige Verlängerung auf jeweils sechs Monate zu begrenzen, rät ZDH-Geschäftsführer Holger Schwannecke (Bild links). Je nach Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt könne dann aktuell über die weitere Verlängerung entschieden werden.Gewöhnungs- und Mitnahmeeffekte bei den Unternehmen, die die Produktivität gefährden, würden so begrenzt werden, glaubt Schwannecke. Ein solches Verfahren verdeutliche auch, dass der Erhalt von Arbeitsplätzen auf Kosten der Beitragszahler ein absehbar auslaufendes Modell ist.

Außerdem appelliert der ZDH an die Bundesregierung, bei einer Verlängerung die Kurzarbeitergeldregelung mittelstandsgerechter auszugestalten. Dies bedeute, dass die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mit der Forderung nach Weiterbildung verbunden werde. Auch sollte die Erstattung nicht erst ab dem 7. Monat Kurzarbeitergeld gewährt werden, sondern ab dem ersten Tag. Diese Regelung könne auf Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern begrenzt werden.

(ZDH/ml)