Modernes Leben: Recht auf ein Girokonto auch bei schlechter Schufa

Ohne Kontoverbindung ist die Zahlung von Lohn und Gehalt, von Miete, Strom-, Wasser- oder auch der Telefonrechnung heutzutage nicht mehr vorstellbar. Das sehen auch die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft so. Sie haben deshalb bereits 1995 eine Empfehlung an ihre Mitglieder ausgesprochen, jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. So reicht gemäß der Erklärung auch ein negativer Eintrag bei der Schufa nicht aus, ein derartiges Girokonto zu verweigern. Darauf weist nun der Bankenverband aus aktuellem Anlass erneut hin.

Durch die Wirtschaftskrise kommen vermehrt Bürger in kurz- und mittelfristige Zahlungsschwierigkeiten. Oft völlig unverschuldet und mit langfrisitig durchaus guten Aussichten, wieder zahlungsfähig zu werden, zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzverlust durch einen insolventen Arbeitgeber. Dies darf aber kein Grund dafür sein, dass dem ohnehin schwer getroffenen Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis verweigert wird.

Allerdings handelt es sich bei der Empfehlung des ZKA eben nur um eine Empfehlung, an die sich die Banken nicht halten müssen. Auch entsprechende Gerichtsurteile sprachen für die Banken bisher keine eindeutige Verpflichtung aus, solche Guthaben-Girokonten – die u. a. keine Überziehungen erlauben und deshalb für die Bank kein Kreditrisiko beinhalten – einzurichten.

Der Bankenverband bietet aber Verbrauchern zumindest seine Vermittlung an: Möchte sich ein Verbraucher darüber beschweren, dass eine Bank ihm kein solches Girokonto auf Guthabenbasis einrichten oder ihm ein solches kündigen will, kann er sich für die privaten Banken an die Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes wenden. Informationen dazu bietet auch das Internetportal Bankenombudsmann.de. Unabhängige Ombudsleute überprüfen dann kurzfristig und kostenlos, ob die Bank die ZKA-Empfehlung zum Girokonto für jedermann bei der Ablehnung beachtet hat und tatsächlich ein gravierender Grund für die Ablehnung vorliegt.

Wissenswertes zum Girokonto als Schlüssel für viele Bankdienstleistungen, nicht nur für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, sondern auch für Wertpapiergeschäfte oder die Kreditaufnahme, hat der Bankenverband in seiner vollständig aktualisierten, dritten Auflage der Broschüre Das Girokonto für Privatkunden zusammengestellt. Die Broschüre steht als kostenloser Download im Internet zur Verfügung.

(Bundesverband deutscher Banken/ml)