Umweltschutz: Batteriegesetz in Kraft getreten

Seit heute (1. Dezember 2009) ist das neue Batteriegesetz in Kraft. Es setzt die europäische Batterierichtlinie in nationales Recht um und tritt an die Stelle der bisher geltenden Batterieverordnung. Das Gesetz legt laut Bundesumweltministerium verbindliche Sammelziele für Gerätealtbatterien fest und erweitert die Beschränkungen für die Verwendung von Quecksilber um ein Verbot für Gerätebatterien mit Cadmiumanteilen.Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus müssen in Zukunft dem Umweltbundesamt Herstellung, Import und Verkauf derartiger Produkte (eine sogenannte Marktteilnahme) melden. Das Bundesamt hat für diesen Zweck bereits ein Melderegister eingerichtet.

Wie die seit 1998 geltende Batterieverordnung bürdet auch das neue Gesetz die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren den Herstellern, Importeuren und Vertreibern auf. Die physische Rücknahme der Altbatterien soll weitgehend über den Handel abgewickelt werden.

Das Gesetz sieht erstmals verbindliche Rücknahmeziele vor, nämlich 35 % der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien bis 2012 und 45 % bis 2016.

(BMU/ml)