Urheberrechtsabgaben auf PCs: Computerhersteller handeln Kompromiss mit ZPÜ aus

Wie heute bekannt wurde, haben sich die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der Ende 2009 neu gegründete Bundesverband Computerhersteller (BCH) Bereits am 23. Dezember 2009 über die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für PCs in Deutschland für die Jahre 2002 bis 2010 geeinigt. Im BCH sind deutsche PC-Hersteller und Importeure wie Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony organisiert. Erst vor wenigen Tagen hatten dagegen die im Interessenverband Digitaleuropa versammelten IT-Hersteller die seit anderthalb Jahren laufenden Verhandlungen abgebrochen.

Gemäß der Übereinkunft zwischen ZPÜ und BCH werden im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 pro PC mit eingebautem Brenner 13,65 Euro (alle Angaben jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) und pro PC ohne eingebauten Brenner 12,15 Euro an die ZPÜ abgeführt.

Im Rahmen des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen Hersteller bzw. Importeure nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Zusätzlich zur bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer sind für die Jahre 2002 und 2003 3,15 Euro und für die Jahre 2004 bis 2007 6,30 Euro abzuführen.

Parallel dazu werden die Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern bzw. Importeuren für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangen, für erledigt erklärt. Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.

Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, dass die Hersteller bzw. Importeure die Kosten an die Verbraucher weitergeben.

Für die Mitglieder des BCH ist der Kompromiss hinnehmbar, weil Hersteller bzw. Importeure nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten damit endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten. Für die Verbraucher in Deutschland wird der Vergleich dagegen weitere Belastungen bringen, eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter stehen nach wie vor aus. (Quelle: Bundesverband Computerhersteller e.V./GST)