Photovoltaik: Kürzung der Solarstrom-Förderung auf dem Weg

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung grundsätzlich einer einmaligen außerplanmäßigen Kürzung der Solarstrom-Förderung in Höhe von 16 % zugestimmt, indem es die sogenannte Formulierungshilfe für eine entsprechende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschloss. Diese Formulierungshilfe wird im nächsten Schritt als Entwurf zu einem Änderungsgesetz von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.Bundesumweltminister Norbert Röttgen bezeichnete den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ausdrücklich als Erfolgsgeschichte. Er lobte, die deutschen Unternehmen seien technologisch weltweit führend und schafften viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie sei ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland auch weiterhin stark sein solle.

Röttgen betonte aber auch, der derzeitige Verfall der Marktpreise für Photovoltaikanlagen seien seit Einführung der Förderung um bis zu 40 % gesunken. Das habe in letzter Zeit zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt. Daher werde die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst.

Die Maßnahmen des Entwurfs im Überblick

  • Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt angehoben.
  • Die Vergütung für Dachanlagen wird zusätzlich einmalig um 16 % zum 1. Juli 2010 gesenkt.
  • Die Absenkung der Vergütung bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen beträgt 11 % und für sonstige Flächen 15 %, jeweils zum 1. Juli 2010.
  • Die jährliche Absenkung der Vergütung, die sogenannte Degression, wird stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird die Zielmarke von 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 % und 2011 um 3 % pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Marktvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 % hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.
  • Der Anreiz für Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, wird von derzeit 3,6 auf 8 Cent pro Kilowattstunde verdoppelt.
  • Auch das Gewerbe wird davon profitieren, denn die Regelung wird auf Anlagen bis 800 Kilowatt installierter Leistung ausgedehnt.
  • Die Flächenkategorie Ackerfläche wird im EEG ab dem 1. Juli 2010 gestrichen.
  • Für Freiflächenanlagen auf allen Flächenkategorien, die sich in der Planung befinden und die nicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (Änderungsgesetz zum EEG, Anm. d. Red.) in Betrieb genommen sind, wird eine Übergangsregelung geschaffen: Die Anlagen, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan besteht, dürfen bis Ende 2010 realisiert werden. Die einmalige Absenkung der Vergütung wird für diese Anlagen ausgesetzt.
  • Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen werden neu als Flächenkategorien in das EEG aufgenommen.
(Zitat aus der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums zum heutigen Beschluss)

Von der verstärkten Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom soll nicht nur die Umwelt, sondern auch das Gewerbe profitieren.

(BMU/ml)