Reddoxx Mail Depot: E-Mail-Archivierungslösung erhält TÜV-Siegel

Die E-Mail-Archivierungslösung Reddoxx Mail Depot hat das TÜV-Siegel Geprüfte Archivierung erhalten, das die Erfüllung höchster Sicherheitsstandards in der E-Mail-Archivierung belegen soll. Die Lösung entsprach sämtlichen Prüfkriterien und überzeugte mit weitreichendem Funktionsumfang. Mail Depot ist Teil der Reddoxx-Lösungssuite und soll eine revisionssichere, Compliance-gerechte Archivierung ermöglichen.

In Kombination mit dem Mail Sealer können sowohl verschlüsselte als auch entschlüsselte E-Mails archiviert werden. Die Spamfinder-Lizenz wiederum bietet – neben dem Virenschutz für alle Postfächer – nachhaltigen Spam-Schutz.

Die Volltextsuche durchsucht E-Mails im Postfach sowie alle Text-basierenden Anhänge. Aufwändiges Sortieren und Ordnen der Nachrichten entfällt. Alle E-Mails sollen dabei automatisch und dauerhaft in einem vom Mailserver unabhängigen Archiv gespeichert werden. Mit Mail Depot sollen sich sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllen lassen, die verbindlich gelten.

Der Verlust geschäftlicher E-Mails und sensibler Daten führt oft zu wirtschaftlichen und Imageschäden. Gesetzliche Richtlinien verpflichten Unternehmen zum Schutz und zur Archivierung elektronischer Post. Denn Dokumente und E-Mails enthalten unter anderem handels- und steuerrechtlich relevante Nachweise über Geschäftsvorgänge. Auf Grundlage der AO, der GoB oder für Audits nach BASEL II sind diese Unterlagen unentbehrlich.

Die nun erteilte TÜV-Zertifizierung bestätigt die zuverlässige Umsetzung der permanenten E-Mail-Archivierung durch Reddoxx Mail Depot. Der TÜV Saarland überprüft auf gesetzeskonforme Archivierung und zeichnet Archivierungslösungen mit einem Qualitätssiegel aus.

Die Prüfung des Mail Depot erfolgte gemäß den aktuellen Kriterien des Anforderungskatalogs ‚TÜV-geprüfte Archivierung‘, IT-Grundschutz, ISO 27002, und den Anforderungen für kaufmännische Dokumente. Als Prüfungsgrundlagen wurden unter anderem die Abgabenordnung (AO), das Handelsgesetzbuch (HGB), die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBs) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG) herangezogen. (Quelle: Reddoxx GmbH/GST)