Onlineshops: Verkaufsverbot für Markenartikel im Netz muss fallen

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) fordert uneingeschränkte Verkaufsfreiheit für Markenartikel im Internet. Bisher dürfen Hersteller Onlinehändlern den Verkauf ihrer Produkte verbieten, wenn diese kein Ladengeschäft in der realen Welt betreiben. Der EU-Entwurf eines neuen Regelwerks für den Internet-Vertrieb von Waren droht, diese Regelung beizubehalten. Christoph Wenk-Fischer, stellvertretender bvh-Hauptgeschäftsführer, zürnt: „Damit wird der Online-Handel gegenüber dem stationären Handel benachteiligt.“Die EU-Kommission berät derzeit eine Neufassung der vertikalen Gruppen­frei­stellungs­verord­nung (GVO vertikal). Die alte Norm aus dem Jahr 1999 läuft Ende Mai aus. Noch aus der Entstehungszeit der Verordnung stammt die Regelung, dass Hersteller den Internet-Vertrieb ihrer Produkte auf Händler beschränken können, die ihre Waren nicht nur online vertreiben, sondern mindestens ein oder mehrere Ladengeschäfte unterhalten.

Der bvh hat sich daher zusammen mit dem Europäischen Verband für Online- und Versandhandel (EMOTA) und Partnerverbänden aus den Nachbarländern an die EU-Kommission gewandt und Änderungen gefordert. Mit guten Argumenten: Der Verband weist in seiner Kritik darauf hin, dass sich seit 1999 die wirtschaftliche Bedeutung des Online-Handels und das Käuferverhalten rapide verändert haben. Der Internet-Umsatz mit Waren stieg laut der TNS-Infratest-Studie Distanzhandel in Deutschland 2009 auf mehr als 15 Milliarden Euro und damit auf das Fünfzehnfache der Summe im Jahr 2000.

Auch die reine Zahl der Kunden von Onlineshops ist nicht mehr vergleichbar: Laut der Allensbacher Computer- und Technik-Analyse ACTA stieg die Zahl der deutschen Online-Käufer von 12,9 Millionen in 2001 auf 32,5 Millionen im vergangenen Jahr. Wenk-Fischer mahnt, „es ist daher an der Zeit, die Beschränkungen des Online-Handels endlich aufzuheben und das Internet als gleichberechtigten Vertriebskanal anzuerkennen.“

(bvh/ml)