Wettbewerbsrecht: Abmahnrecht im Web oft missbraucht

Bei einer Umfrage des Online-Marktplatzes eBay hatten vor kurzem sechs von zehn Händlern angegeben, dass sie in den vergangenen drei Jahren abgemahnt wurden. Ursprünglich dazu gedacht, unfairen Methoden im Konkurrenzkampf schnell einen Riegel vorschieben zu können, verkam das Abmahnrecht in den letzten Jahren vor allem im Internet vielfach selbst zur unfairen Geldbeschaffungsmasche für Rechtsanwälte und dubiose Abzocker. Dem will der Branchenverband BITKOM Einhalt gebieten.Der Hightechverband fordert deshalb, das geltende Abmahnrecht im Internet zu überprüfen. „Dem Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss Einhalt geboten werden“, mahnt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Angebote von Online-Händlern würden gezielt von Anwälten und Konkurrenten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. „Viele Online-Händler können die unüberschaubaren Informationspflichten für Verbraucher auch bei gutem Willen kaum einhalten“, kritisiert Scheer.

Die angebliche Verletzung solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen. Der Branchenverband fordert deshalb, dass die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung gedeckelt werden, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu machen. Nur so lasse sich verhindern, dass Anwälte systematisch abkassieren und sich Anbieter untereinander immer stärker mit juristischen Mitteln bekämpfen.

Häufig werden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Der BITKOM empfiehlt Anbietern deshalb, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Allerdings können sich Shop-Betreiber nur mit der aktuellen Fassung vom 4. August 2009 wirksam vor Abmahnungen schützen.

Am 11. Juni tritt eine nochmals aktualisierte Fassung der Widerrufsbelehrung in Kraft. Inhaltlich ändert sich dabei allerdings nicht viel, dafür jedoch formal: Der Mustertext wird in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) verlagert und erlangt damit Gesetzesrang. Bisherige Mustertexte waren mehrfach – teils erfolgreich – zum Schaden vor allem kleiner Händler ohne eigene Rechtsabteilung und Belehrungstexte angefochten worden. Die künftigen Regelungen stehen als kostenloser Download zur Verfügung.

(BITKOM/ml)