Arbeitsrecht: Bagatelldelikte sind weiterhin ein Kündigungsgrund

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags sind die drei Oppo­si­tions­frak­tionen der SPD, Grünen und Linken gestern mit ihren parlamentarischen Ini­ti­a­ti­ven für einen höheren Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten gescheitert. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten gegen einen Gesetzentwurf der SPD, einen Antrag der Grünen und einen weiteren Gesetzentwurf der Linken.

Die Oppositionsfraktionen wollten die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten gesetzlich so verschärfen, dass bei Delikten mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden beim ersten Mal in der Regel nur eine Abmahnung zulässig sein sollte. Die Linksfraktion hatte darüber hinaus gefordert, dass Kündigungen aufgrund des Verdachts einer Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen werden sollen.

Die CDU/CSU-Fraktion hält eine Abmahnungspflicht und das Verbot von Verdachtskündigungen jedoch für nicht angebracht. Die Abgrenzung, was eine Bagatelle sei und was nicht sei schwierig. Es ginge um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieses würde auch durch Delikte ohne großen wirtschaftlichen Schaden torpediert. Die Konsequenz einer Verletzung des Vertrauensverhältnisses könne nur die fristlose Kündigung sein, so die CDU/CSU-Fraktion.

Ähnlich argumentierte auch die FDP-Fraktion: Das Vertrauensverhältnis sei die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Im Übrigen könne man mit der Rechtsprechung in diesem Bereich gut leben, eine Reform sei nicht notwendig.

Die SPD-Fraktion versuchte, eine Änderung der Rechtssprechung in der letzten Zeit den gesetzlichen Initiativen der Opposition zuzuschreiben. Wenn sich diese nun noch einschleife, so die SPD, könne man  in hohem Maße zufrieden sein.

Die Grünen argumentierten, dass es bei den sogenannten Bagatelldelikten um Bagatellbeträge für die Arbeitgeber gehe, bei der Kündigung aber um die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers. Sie warfen der Wirtschaft außerdem vor, dass derartige Kündigungen häufig dazu missbraucht würden, um unliebsame Beschäftigte loszuwerden oder Personal abzubauen.

Die Linksfraktion verlangte, dass dringend definiert werden müsse, was eine Bagatelle sei und was nicht. Verdachtskündigungen dürfe es nicht geben, denn wer einmal aus dem Betrieb heraus sei, habe in der Regel keine Chance, wieder zurückzukehren. (Deutscher Bundestag/ml)