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Insolvenzordnung: Kürzere Wohlverhaltensperiode erleichtert Neustarts

Deutschland hinkt beim Anteil selbstständiger Arbeit und Neugründungen von Unter­neh­men konkurrierenden Volkswirtschaften zwar noch immer hinterher. Seit Einführung der Insolvenzordnung  im Jahr 1999 wagen allerdings auch Bundesbürger mit vergleichs­weise geringem Vermögen verstärkt den Schritt in die Selbständigkeit. Frank Fossen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin wagt deshalb die Prognose, dass die derzeit diskutierte weitere Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre die Selbständigkeit in Deutschland noch attraktiver machen würde.

Seit 1999 haben insolvente Privatpersonen in Deutschland die Möglichkeit eines Neustarts durch Restschuldbefreiung nach Ablauf einer aktuell sechsjährigen Wohlverhaltensphase. Nun plant die Bundesregierung eine Anpassung der Insolvenzordnung, deren wichtigste Änderung die Halbierung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre ist.

Die Ausgestaltung des Insolvenzrechts ist für Selbständige besonders wichtig, da die Eigentümer persönlich für die Schulden von Personenunternehmen haften. Seit Einführung der Insolvenzordnung wagen deshalb auch Menschen mit vergleichsweise geringem Vermögen verstärkt den Schritt in die Selbständigkeit, wie eine aktuelle Studie des DIW Berlin zeigt.

Allerdings sind die Zusammenhänge zwischen der Bereitschaft zur Selbstständigkeit und der Länge der Wohlverhaltensphase etwas komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint, denn die Insolvenzordnung wirkt einerseits wie eine staatliche Versicherung, die das Risiko der Selbständigkeit begrenzt. Andererseits bedeutet eine Restschuldbefreiung, dass die Gläubiger auf einem Teil ihrer Forderungen sitzenbleiben. Deshalb kompensieren Banken das durch die Restschuldbefreiung an sie abgegebene Risiko durch höhere Kreditzinsen oder eingeschränkte Kreditvergabe.

Theoretisch kann das die Selbständigkeit erschweren. „Der Versicherungseffekt überwiegt jedoch den Zinseffekt“, fasst Frank Fossen die Ergebnisse seiner empirischen Studie zusammen. Daraus könne man schließen, dass eine Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre einen weiteren Impuls für die Gründungsaktivität in Deutschland geben dürfte.

Ein ausführlicher Beitrag des DIW-Experten zu den Studienergebnissen steht als kostenloser Download online zur Verfügung. (Quelle: DIW / ml)