Arbeitnehmerfreizügigkeit: Vorteile fürs Handwerk nur bei wirksamen Kontrollen

Die Gefühle des Handwerks gegenüber der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit, die am 1. Mai in Kraft treten wird, sind zwiespältig. Das lässt sich jüngsten Äußerungen Holger Schwanneckes in der Deutschen Handwerks Zeitung entnehmen. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert in seinem Statement vor allem effektive Kontrollen, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Bei fairen Rahmenbedingungen biete die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit jedoch Vorteile – vor allem für grenznahe Betriebe, so Schwannecke.

Zu fairen Rahmenbedingungen gehöre, dass ausländische Betriebe die in Deutschland geltenden gewerberechtlichen Bestimmungen aber auch die sozial- und arbeitsrechtlichen Vorgaben einhalten müssen, präzisiert der Generalsekretär seine Forderung. Das gelte vor allem für die Arbeitsbedingungen auf Basis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Damit diese Vereinbarungen nicht unterlaufen werden, bedürfe es effektiverer Kontrollen. Gleiches gelte für mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch entsandte Arbeitnehmer.

Bei Gewährleistung dieser Rahmenbedingungen sei das Handwerk der festen Überzeugung, dass es mit der Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen im Wettbewerb erfolgreich bestehen wird, so Schwannecke optimistisch.

Mehr noch: Gerade für die Handwerksbetriebe im grenznahen Bereich biete die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit sogar zusätzliche Chancen. So könnten diese Betriebe  jungen Menschen aus den angrenzenden Nachbarländern eine Ausbildungsperspektive anbieten und damit ihren Mangel an Fachkräften mildern oder beheben. Zudem könnten grenznahe Betriebe mit einer steigenden Zahl an Aufträgen aus dem Wachstumsmarkt Mittel- und Osteuropa rechnen. Schwannecke ist überzeugt: „Die hohe Fachkompetenz und Erfahrung des deutschen Handwerks wird dort in immer stärkerem Maße nachgefragt.“

(ZDH / ml)