Bundesnetzagentur: Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Leitfaden zum soge­nann­ten EEG-Einspeisemanagement veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert, in welcher Reihenfolge und wann die verschiedenen Einspeiser erneu­erbaren Stroms ihre Einspeiseleistung vorübergehend reduzieren müssen, wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Bisher wur­den in solchen Situationen vor allem Quellen für erneuerbaren Strom abgekoppelt, da deren Beiträge naturgemäß am stärksten schwan­ken, während konventionelle Kraftwerke konstante Strommengen liefern. Nun soll der Leitfaden dazu beitragen, dass auch in Zeiten des Stromüberangebots möglichst viel Strom aus nachhaltigen Quellen genutzt wird, ohne die Stabilität der Netze zu gefährden.

Bisher konzentrierte sich das EEG-Einspeisemanagement fast ausschließlich auf Windkraftanlagen. Deren Abregelung führte 2009 jedoch zu einem Ausfall von rund 74 Gigawattstunden erneuerbarer Energie. Bezogen auf die Gesamteinspeisung von EEG-Anlagen entsprach dies einem Anteil von 0,2 Prozent. Zahlen für das Jahr 2010 liegen noch nicht vor.

Diese erzwungene Nichtnutzung erneuerbarer Energie soll verringert werden. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur erklärt das Verfahren: „Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen, dürfen bei Netzengpässen oder anderen Gefährdungen der Systemsicherheit erst dann abgeregelt werden, wenn zunächst die konventionellen Anlagen auf das netztechnisch erforderliche Minimum heruntergefahren wurden.“

Kurth mahnt aber auch einen raschen Ausbau der Netze an. Nur dann könne das Abregeln erneuerbarer Energien eine Ausnahmesituation bleiben. Es mache schließlich keinen Sinn, die erneuerbaren Energien mit erheblichen Beiträgen zu fördern und gleichzeitig immer häufiger vom Netz abzuschalten, weil keine ausreichenden Transportkapazitäten vorhanden sind.

Kurth weiter: Bis ausreichende Netzkapazitäten gebaut sind, bleibe es leider erforderlich, bei Netzüberlastungen u. a. die Einspeisungen der Stromerzeuger vorübergehend zu drosseln. Dabei sind die Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch dazu berechtigt, Anlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Grubengas zu regeln (EEG-Einspeisemanagement). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass andernfalls die Netzkapazität im jeweiligen Netzbereich durch diesen Strom überlastet wäre. Außerdem müssen die Netzbetreiber vorher sicherstellen, dass die größtmögliche Strommenge aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung abgenommen wird.

Da Anlagenbetreiber, die aufgrund des EEG-Einspeisemanagements vorübergehend weniger Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung einspeisen können, vom Netzbetreiber eine Entschädigungszahlung erhalten, enthält der Leitfaden auch Hinweise zur Berechnung dieser Zahlungen sowie zu deren Berücksichtigung bei den Netzentgelten.

Der Leitfaden steht als kostenloser Download online zur Verfügung.

(Bundesnetzagentur / ml)