Revision der Wegekostenrichtlinie: Europäisches Parlament führt Verursacherprinzip ein

Das europäische Parlament hat die revidierten Regeln der Eurovignette-Richtlinie angenommen. Das soll den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, Kosten für Luftverschmutzung und Lärm zusätzlich zu den Straßennutzungsgebühren in den LKW-Mautpreis einzubeziehen.

Wie die Europavertretung mitteilt, könnte der Aufpreis auf bislang geltende Mautgebühren für die Straßennutzung im Schnitt rund 3 bis 4 Cent pro Fahrzeugkilometer betragen, um Kosten der Umweltbelastung durch Lärm und Luftverschmutzung abzudecken. Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstrecke sich fortan über alle EU-Autobahnnetze und gelte für Fahrzeuge ab 3,5 t. Mitgliedstaaten, die Mautgebühren erst ab 12 t einheben wollen, dürften dies auch nach den neuen Vorgaben, müssten die Ausnahme jedoch der Kommission gegenüber begründen.

Im Gegenzug verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, 15 % ihrer Mauteinnahmen in den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) zu investieren. Der Rest solle der Minderung der negativen Umweltauswirkungen des Güterschwerverkehrs und der Finanzierung nachhaltiger, effizienter und sicherer Verkehrssysteme dienen. Dazu zählten auch sichere Parkplätze für Lkw. Der Ministerrat muss dem Kompromiss nun noch formell in zweiter Lesung zustimmen (Quelle: Europäisches Parlament/sp).