Single Euro Payments Area: Unternehmen müssen die SEPA-Umstellung nachholen

Das EU-Parlament hat jetzt nationale Zahlungsverfahren abgeschafft – SEPA (Single Euro Payments Area) wird in zwei Jahren im europaweiten Zahlungsraum verpflichtend. Für Überweisung und Lastschrift wird die bisherige deutsche Kontonummer damit durch eine 22-stellige Kontonummer (IBAN) ersetzt.

In Anlehnung an Bankleitzahl (BLZ) und Kontonummer besteht im aktuellen SEPA-Standard eine Bankverbindung aus einer Bank-Identifikation (BIC) und der IBAN. Die IBAN stelle aber bereits eine eindeutige Kontoidentifikation dar, die laut EU-Verordnung ausreichend sei.

Berater von Steria Mummert Consulting erwarten daher, dass eine Änderung am bestehenden SEPA-Standard bis Ende 2013 erfolge, so dass künftig der BIC allenfalls noch im Interbanken-Zahlungsverkehr Anwendung finden werde. Wirtschaft und Verwaltung in Deutschland müssten die verbleibende Zeit nutzen, „sich jetzt zügig auf fachliche und technische Anpassungen in den Prozessen und Softwaresystemen einzustellen“, sagt Jens Lüneberg, SEPA-Experte bei Steria Mummert Consulting. „Dabei müssen gegebenenfalls auch Prozesse und Systeme betrachtet werden, die vordergründig nichts mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben.“ Außerdem rät er, sämtliche Formulare, Dokumente und Briefe auf Anpassungsbedarf zu prüfen. (Quelle: SMC/hw)