Elektronisches Personenstandsregister: Bayern schließt Umstellung auf ePR erfolgreich ab

Ab 2014 sind die Standesämter dazu verpflichtet, alle Beurkundungen für Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle in elektronischen Personenstandsregistern (ePR) durchzuführen. Bayern hatte für den Aufbau seines ePRs die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) beauftragt.

Mittlerweile haben alle 1238 bayerischen Standesämter umgestellt. Bayern hat damit die Einführung vor dem vorgegebenen Termin abgeschlossen. Binnen eines Jahres wurden alle Standesämter angebunden und über 3200 Standesbeamte geschult. Laut AKDB sind inzwischen über 600.000 Beurkundungen und Folgebeurkundungen abgelegt. (Quelle: AKDB/ff)