Arbeitsschutzorganisation: BG Bau gibt Erste-Hilfe-Anweisungen für den Notfall

Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mitteilt, gab es 2012 auf deutschen Baustellen über 109.000 Unfälle. Oft fühlen sich die Arbeitgeber dabei hilflos. Was zu tun ist, fasst die Genossenschaft nun kurz zusammen. Laut BG Bau gehört ein Aushang zur Ersten Hilfe auf jede Baustelle. Er listet u.a. die Notrufnummern auf, die Namen der Ersthelfer und Betriebssanitäter, außerdem sagt er, wo es Erste-Hilfe-Material gibt.

Nach einem Unfall gelte es, Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle zu sichern und, falls nötig, die betroffene Person aus dem Gefahrenbereich zu holen. In schweren Fällen müsse ein Rettungswagen her, der Verletzte sollte sofort in eine Klinik und zu einem sogenannten „Durchgangsarzt“ gebracht werden. Diese Ärzte seien besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfällen.

Die Berufsgenossenschaft weist außerdem darauf hin, dass das Unternehmen bei der BG Bau eine „Unfallanzeige“ erstatten muss, wenn ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist. Bei tödlichen Verletzungen oder wenn mehr als drei Beschäftigte durch einen Unfall verletzt werden, sei dies der Berufsgenossenschaft sofort telefonisch zu melden.

Weitere Information zur Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb gibt es bei der BG Bau als PDF zum Herunterladen. (Quelle: BG Bau/sp)