Bescheinigungen Elektronisch Annehmen: BA bietet neuen E-Meldeservice für Arbeitgeber

Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt, können Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2014 die Daten der Arbeits- und Neben­einkommens­bescheinigungen nicht nur in Papier­form, sondern auch elektronisch abgeben. Lese­geräte und Signatur­karten seien für das Melde­verfahren nicht erforderlich.

Laut BA können die Betriebe den bestehenden Weg des Sozial­versicherungs­meldeverfahrens oder die bereits bekannte SV-Net-Eingabehilfe, also die Online-Plattform für die Meldung zur Sozial­versicherung nutzen. Gleich­zeitig weist die BA darauf hin, dass Arbeit­nehmer der elektronischen Über­mittlung der Bescheinigung wider­sprechen können.

Beim BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) wird nach Eingang der Daten ein PDF-Dokument erzeugt und zu Dokumentationszwecken in der elektronischen Akte (E-Akte) gespeichert. Zeitgleich wird ein Ausdruck an den Arbeitnehmer übersandt. Damit erhalte er sofort Kenntnis vom Inhalt der Bescheinigung und könne bei Bedarf Korrekturen durch den Arbeitgeber bewirken.

Weitere Informationen zum Verfahren gibt es online auf der Infoseite der Bundesagentur für Arbeit. (Quelle: BA/sp)