Gefährdungsbeurteilung: Bauarbeiter müssen vor starker Sonne geschützt sein

In der Sommerhitze kann es bei Arbeitnehmern, die im Freien schwer körperlich tätig sind, zu besonderen Belastungen und Gesundheitsgefahren kommen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) betont, dass gutes Wetter auch guten Schutz gegen Hitze und UV-Strahlen erforderlich mache.

Bernhard Arenz von der BG erklärt:

„Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten durch Gefährdungsbeurteilungen zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen“.

Laut BG Bau haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften 2012 rund 90 Hitzschläge bei Beschäftigten registriert. Eine weitere Gefahr geht von den ultravioletten (UV) Strahlen der Sonne aus. Durch UV-Strahlung kann es zu chronischen Schäden der Netzhaut im Auge und zu einer Linsentrübung (Grauer Star) kommen. In Extremfällen kann eine übermäßige Strahlenbelastung sogar zu Hautkrebs führen.

Der Berufsgenossenschaft zufolge ist Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 sinnvoll, ersetzt aber nicht eine luftdurchlässige Kleidung, die den Körper bedeckt und damit schützt. Als Schutz für die Augen seien Sonnenbrillen mit seitlicher Abdeckung zu empfehlen. Den Kopf schützte zumeist der Helm, ansonsten sollten die Beschäftigten Kopfbedeckungen mit breitem Rand und Schirm sowie Nackenschutz nutzen. (Quelle: BG Bau/sp)