IfM Bonn: Fehlende Arbeitnehmerfreizügigkeit belebte das Gründungsgeschehen

Wie das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn mitteilt, lag der Ausländeranteil bei gewerblichen Gründungen im Jahr 2013 bei 42,7 % (2005: 18,8 %). Das Institut sieht die Gründe vor allem in der zunächst fehlenden Arbeitnehmerfreizügigkeit, die jeweils zeitweise für Bürger der neuen EU-Beitrittsländer galt.

Dr. Rosemarie Kay vom IfM Bonn kommentiert:

„Differenziert man nämlich die gewerblichen Gründer in Deutschland nach ihren Nationalitäten, so stellt man fest: Die Anzahl der nichteuropäischen Gründer und diejenige der Europäer, deren Herkunftsländer schon länger Mitglied in der EU sind, sank in der Vergangenheit tendenziell ebenso wie die der deutschen Gründer.“

Laut IfM Bonn wichen Bürger aus den Ländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn vielfach auf eine selbstständige Tätigkeit aus, weil sie bis zum 30. April 2011 nicht über die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit verfügten. Für Bürger Rumäniens und Bulgariens war bis zum Ende des vergangenen Jahres die abhängige Erwerbstätigkeit eingeschränkt.

Ein weiteres Ergebnis war, dass 2013 etwa drei Viertel aller gewerblichen Betriebsgründungen von Ausländern in den drei Wirtschaftszweigen Baugewerbe (45 %), Handel (18,2 %) und Gastgewerbe (10,2 %) erfolgte.

Weitere Informationen gibt es beim IfM Bonn als PDF zum Herunterladen. (Quelle: IfM Bonn/sp)