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Verbraucherrechterichtlinie: Online-Shops müssen bis 13. Juni aktualisiert sein

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Wie der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. erklärt, müssen viele Online-Händler ihre AGB, Widerrufsbelehrungen und Shop-Systeme noch auf den neuesten Stand bringen sowie ihren Kunden ab dem Stichtag ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Sonst drohten teure Abmahnungen.

Die Richtlinie sieht vor, dass Kunden bei Bestellungen im Netz umfassend und transparent über Widerrufsbedingungen, Fristen, Kosten und Ausnahmen informiert werden müssen. Händler müssen ihren Kunden die Möglichkeit geben, Bestellungen über ein online zur Verfügung gestelltes Widerrufsformular, per E-Mail oder über eine gebührenfreie Rufnummer innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen. Zudem müssen Online-Händler nach erfolgter Rücksendung den Kaufpreis innerhalb von 14 statt wie bisher 30 Tagen zurückerstatten.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen bei der Bestellung – etwa Garantieverlängerungen oder Versicherungen – müssen eco zufolge vom Kunden explizit ausgewählt werden. Vorab gesetzte Häkchen und ähnliche Vorauswahlen durch den Shop machen etwaige Zusatzleistungen ab dem 13. Juni unwirksam.

Ein gutes Merkblatt zum Thema gibt es bei der IHK Hannover als PDF zum Herunterladen. (Quelle: eco/IHK Hannover/sp)