Am 9. Januar 2016 ist die ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) Nr. 524/2013 in Kraft getreten. Diese Online-Streitbeilegungsverordnung hat wichtige Folgen für Online-Händler: Sie müssen auf ihren Seiten künftig einen Link auf die entsprechende EU-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ setzen. Die Stelle ist zwar erst für den 15. Februar funktionsfähig versprochen, aber die Verlinkung ist bereits jetzt Pflicht. Wer es versäumt, riskiert eine Abmahnung.
Alternative Streitbeilegung: Online-Händler müssen die ODR-Plattform verlinken
Die Plattform zu Streitbeilegung steht in engem Zusammenhang mit der ADR-Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und soll in erster Linie Verbrauchern mehr Sicherheit im EU-grenzüberschreitenden Online-Handel geben. Realistisch dürfte sie vor allem als Beschwerdestelle für unzufriedene Kunden fungieren. Ein kleiner Trost: Umgekehrt können auch Online-Händler die Plattform nutzen, um Beschwerde gegen Problemkunden einzulegen. (sw)