Informationsfreiheit: Transparenz­klagen.de hilft bei IFG-Prozessen gegen Bundes­behörden

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. und die Open Knowledge Foundation Deutsch­land haben das Projekt Trans­parenz­klagen.de ins Leben gerufen. Es hat sich zum Ziel gesetzt, Bürger bei Klagen auf Aus­künfte nach dem Informations­freiheits­gesetz (IFG) zu unter­stützen.

Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Gesetz ver­pflichtet Bundes­behörden, Bürgern auf An­frage den Zugang zu amtlichen Infor­mationen zu gewähren. Eine Begründung müssen sie dabei nicht liefern. In der Praxis lehnen die Behörden viele An­fragen jedoch mit Hinweis auf Aus­nahme­regelungen wie etwa den Schutz von personen­bezogenen Daten ab, berechnen ab­schreckend hohe Ge­bühren oder ant­worten nicht fristgerecht.

Transparenzklagen.de will nun Bürger, die gegen solche Auskunftsverweigerungen klagen wollen, rechtlich und finanziell unterstützen. Denn Kläger gehen bereits in der ersten Instanz finanzielle Risiken von bis zu 2500 Euro ein. Berücksichtigt werden jedoch nicht alle gemeldeten Klagen, sondern vorzugsweise solche, die eine strategische Bedeutung haben und über den Einzelfall hinausgehen. Finanzielle Unterstützung bekommt das Projekt von der Stiftung Bridge – Bürgerrechte für die digitale Gesellschaft.