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E-Government: Thüringen be­schließt sein E-Govern­ment-Gesetz

Thüringen hat heute sein E-Govern­ment-Gesetz be­schlos­sen. Es ist damit zwar ein Nach­zügler im Ver­gleich zu Bundes­ländern wie Sachsen (2014), Bayern oder Baden-Württem­berg (beide 2015), aber dafür hat der Frei­staat nun „das aktuell wohl modernste und eines der weit­gehend­sten in Deutsch­land“, sagte Finanz­staats­sekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.

Bis zum 1. Januar 2019 will Thüringen nun landesweit die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit schaffen. Dazu gehören unter anderem ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen sowie die Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises, außerdem wird ein elektronisches Bezahlsystem für Behörden verbindlich.

Das wohl größte Projekt des Thüringer E-Government-Gesetzes ist aber die Einführung der E-Akte. Die Vorbereitungen laufen bereits seit April, betroffen sind zunächst rund 17.000 Computerarbeitsplätze in der Landesverwaltung. Der Rollout geschieht gemeinsam mit einem zentralen DMS (Dokumentenmanagementsystem), sodass die E-Akte wohl erst ab 2023 flächendeckend in den Verwaltungen angekommen sein wird. Auch kommunale Behörden und weitere Institutionen sollen künftig elektronisch arbeiten.